DISC-LOCK, LLC

DISC-LOCK, LLC.
Allgemeine Verkaufsbedingungen

Klausel 1 – Definitionen

Wie hierin verwendet: „Verkäufer“ bedeutet DISC-LOCK, 400 Riverwalk Parkway Suite 600, Tonawanda, NY 14150. „Käufer“ bedeutet die Partei, die Produkte vom Verkäufer kauft. „Produkt“ bedeutet alle Artikel, Materialien, Arbeiten oder Dienstleistungen, die vom Verkäufer angeboten und im beigefügten Angebot, der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder einem anderen Verkäuferformular beschrieben werden. „Bestellung“ bedeutet jede vom Käufer ausgestellte Bestellung oder jeden Vertrag für vom Verkäufer bereitgestellte Produkte. „Geschäftsbedingungen“ bedeutet diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Klausel 2 – Geltende Bedingungen; Annahme der Geschäftsbedingungen

Alle Käufe von Produkten durch den Käufer vom Verkäufer unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Widersprüchliche Bedingungen in einer Diskussion oder einem anderen Dokument (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Bestellung) gelten nur, wenn sie einvernehmlich vereinbart und schriftlich bestätigt wurden. Wenn diese Geschäftsbedingungen mit einem Angebot, Vorschlag oder einem anderen Verkaufsangebot des Verkäufers bereitgestellt werden, ist die Annahme eines solchen Angebots durch den Käufer hiermit ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen beschränkt. Der Verkäufer widerspricht allen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die in der Annahme solcher Angebote enthalten sind. Die Erteilung einer Bestellung für ein Produkt oder die Annahme oder Zahlung eines Produkts durch den Käufer stellt die uneingeschränkte Annahme dieser Geschäftsbedingungen durch den Käufer dar.

Das Angebot und jede daraus resultierende Bestellung stellen die ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien für das Produkt dar, vorbehaltlich dieser Geschäftsbedingungen. Alle der folgenden Punkte stellen die uneingeschränkte Annahme der Geschäftsbedingungen durch den Käufer dar:

  1. Erteilung oder Zuweisung einer Bestellung für das Produkt;
  2. Annahme von Produkten im Rahmen der Bestellung; oder
  3. Zahlung für einige oder alle Produkte im Rahmen der Bestellung.

Zusätzliche oder andere vom Käufer vorgeschlagene Geschäftsbedingungen sind ungültig und wirkungslos, sofern sie nicht schriftlich vom autorisierten Vertreter des Verkäufers akzeptiert werden. Änderungen, Modifikationen oder Überarbeitungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem autorisierten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet sind.

Klausel 3 – Lieferung, Zahlungsbedingungen und Preise

Lieferungen erfolgen FOB, Tonawanda, NY, entweder unfrei, auf Rechnung des Käufers oder vom Käufer im Voraus bezahlt. Die Lieferzeiten sind im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben. ARO-Zeiträume beginnen erst mit dem Eingang der Bestellung in den Einrichtungen des Verkäufers. Alle Lieferzeiten sind nur ungefähre Angaben und werden nach bestem Wissen des Verkäufers auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots bestehenden Bedingungen angegeben, sind jedoch nicht garantiert. Eine nicht termingerechte Lieferung stellt keinen Grund für eine Stornierung oder Schadensersatz jeglicher Art dar. Alle Verkäufe erfordern Vorauszahlung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt in US-Währung gemäß den in der Rechnung enthaltenen spezifischen Anweisungen. Wenn Zahlungsbedingungen angegeben sind, fallen bei verspäteter Zahlung Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz an, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Falls der Käufer eine Rechnung nicht gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen bezahlt, hat der Verkäufer das Recht, die Lieferung im Rahmen der betreffenden Bestellung oder einer anderen Bestellung zurückzuhalten.

Der Verkäufer hat das Recht, dem Käufer bis zu zehn Prozent (10 %) mehr oder weniger als die genaue Menge zu liefern, die in der Bestellung des Käufers enthalten ist. Bestellungen für „spezielle“ Produkte können ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers und unter der Bedingung, dass der Käufer dem Verkäufer angemessene Gebühren zahlt, nicht geändert oder storniert werden.

Vom Verkäufer für Direktlieferungen oder Rahmenbestellungen angegebene Preise gelten nur, wenn die bestellte Produktmenge innerhalb von zwölf (12) Monaten freigegeben wird und die Lieferungen an den Käufer innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Eingang der Bestellung des Käufers beim Verkäufer erfolgen. Andernfalls kann der Verkäufer diese Bestellung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen. Der Käufer ist für die sofortige Zahlung aller dem Verkäufer im Zusammenhang mit dieser Kündigung entstandenen Kosten sowie Stornierungsgebühren und einen angemessenen Gewinn daraus verantwortlich.

Klausel 4 – Versand

Das Eigentum an allen gekauften Materialien und das Verlustrisiko gehen daher zum Zeitpunkt des Versands vom Standort des Verkäufers vom Verkäufer auf den Käufer über. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden alle gekauften Materialien unversichert versandt. Der Verkäufer kann Teillieferungen anfordern und diese in Rechnung stellen.

Klausel 5 – Verzögerungen

Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Produktionsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Ursachen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Regierungshandlungen, Handlungen ziviler oder militärischer Autorität, Handlungen des Käufers, Anwendung von Prioritäten der US-Regierung, Verzögerungen der Regierung bei der Erteilung von Exportlizenzen, Brände, Streiks, Überschwemmungen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr oder innere Unruhen, Transportverzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Beschaffung der erforderlichen Arbeitskräfte oder Materialien. Im Falle einer solchen Verzögerung wird der Liefertermin um einen Zeitraum verlängert, der dem durch die Verzögerung verlorenen Zeitraum entspricht.

Klausel 6 – Änderungen

Sobald eine Bestellung vom Verkäufer angenommen oder bestätigt wurde, darf der Käufer keine Änderungen an der besagten Bestellung vornehmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Menge, der Art der bestellten Produkte, des Designs oder der Spezifikationen, der Versand- oder Verpackungsmethode oder der Zeit oder des Ortes der Lieferung) ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers, die nach alleinigem Ermessen des Verkäufers verweigert werden kann. Ungeachtet des Vorstehenden stimmt der Verkäufer in keinem Fall Änderungen zu, (a) die innerhalb von sechzig (60) Tagen vor dem geplanten Liefertermin angefordert werden, oder (b) an Bestellungen für kundenspezifische oder auf Bestellung gefertigte Produkte.

Wenn eine zulässige Änderung eine Erhöhung oder Verringerung der Kosten und/oder der für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Zeit verursacht, wird eine angemessene Anpassung des Preises oder des Lieferplans oder beider vorgenommen und die Bestellung wird entsprechend schriftlich geändert. Alle Ansprüche des Verkäufers auf Anpassung gemäß diesem Artikel müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem der Verkäufer von der Änderung Kenntnis erlangt, schriftlich geltend gemacht werden.

Ansprüche auf Preisanpassung aufgrund von Mengenrabatten anstelle von Kosten werden nicht abgelehnt, wenn sich diese Ansprüche auf Produkte beziehen, die als Handelsartikel verkauft wurden oder auf handelsüblichen Handelsartikeln basieren. Wenn der Käufer einen Preis für große Mengen anfordert und zunächst eine geringere Menge bestellt, kauft der Käufer die kleinere Menge zum für die kleinere Menge angegebenen Preis und die Bestellung wird entsprechend schriftlich geändert.

Klausel 7 – Prüfung und Abnahme

An den Käufer gelieferte Produkte gelten als endgültig geprüft und vom Käufer abgenommen, sofern der Käufer dem Verkäufer nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Lieferdatum eine schriftliche Ablehnungsmitteilung übermittelt.

Klausel 8 – Werkzeuge und Designs

Alle Werkzeuge, Vorrichtungen, Spezifikationen, Zeichnungen, Designs, Daten, Informationen, Methoden, Muster, Beschreibungen, Programme, Software, Ideen und/oder Erfindungen, die vom Verkäufer im Zusammenhang mit seiner Leistung hierunter hergestellt, verwendet, konzipiert, entwickelt oder erworben wurden, sowie alle Patente, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Urheberrechte oder sonstigen Eigentumsrechte daran sind das ausschließliche Eigentum des Verkäufers, und kein Teil des Kaufpreises hierunter gilt als auf die vorgenannten Artikel anwendbar.

Klausel 9 – Sicherungsrecht

Der Verkäufer behält ein Sicherungsrecht an den hierunter gelieferten Waren (und/oder Ersatzprodukten) und an den Erlösen aus deren Verkauf oder Veräußerung, bis der Käufer die vollständige Zahlung für diese Waren geleistet hat. Der Käufer wird auf Anfrage des Verkäufers alle Dokumente (wie etwa UCC-1-Finanzierungserklärungen) ausführen, die zur Vervollständigung dieses Sicherungsrechts erforderlich sind. Der Verkäufer hat das Recht, die hiermit gelieferten Waren auf Verlangen wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Käufer die Zahlung nicht rechtzeitig leistet.

Klausel 10 – Steuern

Die Preise enthalten keine Umsatz- oder Verbrauchsteuern, Mehrwertsteuer, Zölle oder andere staatliche Gebühren, die sich aus dieser Transaktion oder der Herstellung, dem Verkauf, dem Eigentum, dem Besitz oder der Verwendung der Produkte ergeben. Diese müssen alle vom Käufer bezahlt werden, es sei denn, der Käufer verfügt über eine von den Steuerbehörden akzeptierte Steuerbefreiungsbescheinigung.

Klausel 11 – Garantie und Rückgaben

Der Verkäufer garantiert, dass die neuen Produktionsprodukte und Komponenten (Sicherheitsradmuttern, Unterlegscheiben usw.) für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Rechnungsdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Für Werkzeuge und Ausrüstung gilt eine Garantie von sechs (6) Monaten ab Rechnungsdatum („Garantiezeitraum“), sofern sie unter normalen Bedingungen und entsprechend den geltenden Richtlinien und Spezifikationen für die Verwendung verwendet werden. Bei Verstößen gegen diese Garantie wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten und als seine alleinige Verpflichtung und als ausschließliches Rechtsmittel des Käufers alle während des Garantiezeitraums an den Verkäufer zurückgesandten defekten Produkte nacharbeiten, reparieren oder ersetzen, vorausgesetzt, dass eine Prüfung durch den Verkäufer zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers ergibt, dass ein Defekt durch diese Garantie abgedeckt ist. Die Kosten hierfür dürfen den Rechnungspreis der Produkte nicht übersteigen. Diese Garantie gilt nicht für Produkte, die:

  1. Missbrauch, Vernachlässigung oder Missbrauch ausgesetzt waren,
  2. nicht ordnungsgemäß installiert oder gewartet wurden oder
  3. von jemand anderem als dem Verkäufer repariert oder verändert wurden.

Wenn ein Produkt der vorstehenden Garantie entspricht, kann es nur dann an den Verkäufer zurückgesandt werden, wenn der Käufer eine Rücksendegenehmigung („RMA“) des Verkäufers einholt. Alle an den Verkäufer zurückgesandten Produkte müssen separat verpackt, frachtfrei und so gekennzeichnet sein, dass die Sendung eindeutig identifiziert werden kann. Die Versandkosten werden vom Verkäufer nur dann übernommen, wenn der Verkäufer feststellt, dass die zurückgesandten Produkte defekt sind. Wenn der Verkäufer feststellt, dass die zurückgesandten Produkte nicht defekt sind, werden alle Versandkosten vom Käufer übernommen. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden oder Fehlfunktionen der Schnittstelle der zugehörigen Geräte oder für Kosten für Verpackung, Inspektion, Arbeitskosten oder sonstige damit verbundene Kosten im Zusammenhang mit zurückgesandten Produkten. Wenn bestimmte Sendungen nicht ausreichend identifiziert oder Fracht nicht im Voraus bezahlt werden oder wenn nicht konforme Produkte aus mehr als einer Sendung vermischt werden oder wenn der Verkäufer nicht innerhalb der Garantiezeit des Produkts über die mögliche Verletzung der Garantie informiert wird, erlöschen sämtliche Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf die Produkte. Die für ein Garantieprodukt ausgestellte RMA ist nur 90 Tage gültig. Wenn Sie das Produkt nicht innerhalb dieses Zeitraums zurücksenden, erlischt die RMA und es muss eine neue Anfrage gestellt werden.

AUSSER WIE IN DIESEM ABSCHNITT ANGEGEBEN, GIBT DER VERKÄUFER KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER NICHTVERLETZUNG ODER ANDERER ART AB.

Rücksendungen ohne Garantie: Der Käufer kann Standardprodukte bis zu einem (1) Jahr ab dem Kaufdatum zurückgeben, sie können jedoch nur an den Verkäufer zurückgegeben werden, wenn der Käufer eine Rücksendegenehmigung („RMA“) des Verkäufers einholt. Für alle derartigen zurückgegebenen Produkte wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 25 % erhoben, sie müssen in der Originalverpackung sein und alle Originaletiketten zur Chargenrückverfolgbarkeit aufweisen. Wenn der Käufer Standardprodukte umtauschen möchte, gelten die gleichen Bedingungen, die Wiedereinlagerungsgebühr wird jedoch auf 10 % reduziert. Alle derartigen an den Verkäufer zurückgegebenen Produkte müssen separat verpackt, frachtfrei und mit dem Etikett versehen sein, um die Sendung eindeutig identifizieren zu können. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Werden bestimmte Sendungen nicht ausreichend identifiziert oder die Frachtkosten nicht im Voraus bezahlt oder werden Produkte aus mehr als einer Sendung vermischt, erlischt die RMA und das Produkt wird auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückgesandt. Die für ein Produkt ohne Garantie ausgestellte RMA ist nur 30 Tage gültig. Wird das Produkt nicht innerhalb dieses Zeitraums zurückgesandt, erlischt die RMA und es muss eine neue Anfrage gestellt werden. Für kundenspezifische oder spezielle Produkte werden keine Rücksendungen akzeptiert, dies gilt nur für Standards.

Klausel 12 – Geistige Eigentumsrechte

Der Verkäufer behält alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und allen dem Käufer bereitgestellten technischen Daten. Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Lizenz an solchen Eigentumsrechten oder Daten gewährt.

Klausel 13 – Exportkonformität

1.1 Allgemeines. Alle Sendungen im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegen zu jeder Zeit den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und allen Änderungen daran. Der Käufer stimmt zu, dass er über vom Verkäufer gekaufte Produkte mit US-Ursprung durch Umladung, Wiederausfuhr, Umleitung oder auf andere Weise nicht anders verfügen wird als in und an das endgültige Bestimmungsland, das in dieser Bestellung angegeben ist oder auf den Rechnungen des Verkäufers als endgültiges Bestimmungsland deklariert ist, es sei denn, die genannten Gesetze und Vorschriften gestatten dies ausdrücklich.

1.2 Exportgenehmigung. Außer in Fällen, in denen der Verkäufer als direkter Exporteur auftritt, ist der Käufer dafür verantwortlich, alle erforderlichen Lizenzen oder sonstigen behördlichen Genehmigungen einzuholen, die für den Export, Reexport oder die Übertragung der Produkte oder zugehöriger technischer Daten erforderlich sind (nachfolgend „Exportgenehmigung“). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine solche Exportgenehmigung im Namen des Käufers einzuholen. Wenn der Verkäufer sich dafür entscheidet, eine solche Exportgenehmigung im Namen des Käufers einzuholen, basiert dies auf einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, die die Zahlung angemessener zusätzlicher Gebühren oder anderer Anforderungen im Zusammenhang mit der Einholung der erforderlichen Exportgenehmigungen beinhalten kann.

Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer die erforderlichen Endnutzererklärungen und alle anderen erforderlichen Informationen zur Erlangung einer Exportgenehmigung bereitzustellen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn eine Exportgenehmigung verzögert, verweigert, widerrufen, eingeschränkt oder nicht erneuert wird. In diesem Fall ist die einzige und ausschließliche Abhilfe des Käufers die Rückerstattung aller Zahlungen, die der Käufer für die Produkte geleistet hat, abzüglich aller Kosten, die dem Verkäufer bei der Herstellung der Produkte entstanden sind. Der Verkäufer hat das Recht, nach eigenem Ermessen zu bestimmen, ob eine Exportgenehmigung erforderlich ist.

1.3 Einhaltung der Anti-Boykott-Regeln. Der Käufer wird vom Verkäufer keine Informationen oder Unterlagen anfordern, deren Zweck darin besteht, einen Boykott eines Landes zu unterstützen, durchzuführen oder einzuhalten, der gegen die Gesetze oder Richtlinien der Vereinigten Staaten verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Boykott Israels durch die Arabische Liga. Der Verkäufer lehnt hiermit jegliche derartige Anfrage des Käufers ab und wird den Eingang einer solchen Anfrage der zuständigen US-Regierungsbehörde melden, wie gesetzlich vorgeschrieben.

1.4 Einhaltung der Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungs-Regeln. In Bezug auf Transaktionen mit Produkten, die Gegenstand einer Bestellung zwischen Verkäufer und Käufer sind, oder mit damit in Zusammenhang stehender Technologien, darf der Käufer nicht versuchen, Geschäfte zu erhalten oder zu behalten oder sich einen sonstigen Vorteil zu verschaffen, indem er Geldzahlungen leistet oder anbietet oder direkt oder indirekt einem Beamten oder Angestellten einer Regierungsbehörde oder -einrichtung oder einer öffentlichen internationalen Organisation oder einer Agentur oder Unterabteilung davon oder einer politischen Partei oder einem Beamten davon oder einem Kandidaten für ein politisches Amt etwas Wertvolles zur Verfügung stellt oder anbietet, mit der Absicht, dass dieser Beamte oder diese Person ihre Aufgaben unsachgemäß erfüllt oder sich einen unzulässigen Vorteil verschafft. Der Käufer garantiert, dass er die Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze und -vorschriften aller Länder einhält, deren Gerichtsbarkeit über den Käufer oder die Transaktion mit den Produkten, die Gegenstand dieser Bestellung sind, oder mit damit in Zusammenhang stehender Technologien liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den U.S. Foreign Corrupt Practices Act und alle dazu erlassenen Vorschriften.

1.5 Nichteinhaltung. Für den Fall, dass der Verkäufer nach eigenem Ermessen feststellt, dass eine der oben genannten Konformitätsbestimmungen verletzt wurde oder verletzt worden sein könnte, wird der Käufer bei der Untersuchung des Verkäufers und bei allen vom Verkäufer ergriffenen Maßnahmen zur Behebung der Nichteinhaltung uneingeschränkt kooperieren. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die betroffenen Produkte oder Technologien zu verkaufen oder bereitzustellen oder andere Maßnahmen zur Förderung einer Transaktion oder Vereinbarung zu ergreifen, während eine solche Untersuchung noch läuft, und eine solche Aussetzung oder Zurückhaltung durch den Verkäufer stellt keinen Verstoß gegen eine Verpflichtung in Bezug auf die Transaktion dar, auf die sich diese Bestellung bezieht, oder anderweitig.

1.6 Entschädigung. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Verlusten, Kosten, Verbindlichkeiten, Ansprüchen, Forderungen oder Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwalts- und andere professionelle Gebühren, Gerichtskosten und Vergleichskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die aus der Nichterfüllung einer Verpflichtung des Käufers, seiner leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten oder Subunternehmer auf jeder Ebene oder der Nichterfüllung geltender Exportkontrollgesetze oder -vorschriften durch diesen oder im Zusammenhang damit entstehen.

Klausel 14 – Ausgeschlossene Parteien

Der Käufer benachrichtigt den Verkäufer unverzüglich, wenn er auf einer Liste ausgeschlossener oder abgelehnter Parteien einer US-Regierungsbehörde aufgeführt ist oder wird oder seine Exportprivilegien abgelehnt, ausgesetzt oder widerrufen werden.

Klausel 15 – Regierungsverträge

Wenn aus einer Bestellung hervorgeht, dass der Kauf im Rahmen eines US-Regierungsvertrags erfolgt, müssen alle Bedingungen dieses Regierungsvertrags, die hierin enthalten sein sollen, in einem separaten schriftlichen Dokument dargelegt werden, das von einem befugten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wurde, um bindend zu sein. Es gelten nur die Bedingungen, denen der Verkäufer schriftlich zustimmt und die durch Bundesgesetze oder -verordnungen für die Aufnahme in Festpreislieferverträge und Unterverträge für standardmäßige kommerzielle, proprietäre Artikel, die zu kommerziellen Preisen an die Öffentlichkeit verkauft werden, verbindlich vorgeschrieben sind.

Klausel 16 – Eingeschränkte Rechte der Regierung

Die Produkte und Software sind „kommerzielle Artikel“, wie dieser Begriff in 48 C.F.R 2.101 definiert wird, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „Dokumentation für kommerzielle Computersoftware“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R 12.212 verwendet werden, und werden der US-Regierung nur als kommerzielle Endprodukte zur Verfügung gestellt.

Alle technischen Daten, die mit einem Produkt bereitgestellt werden, sind kommerzielle technische Daten, wie in 48 C.F.R. 12.211 definiert. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.211 bis 12.212, 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 und 48 C.F.R. 252.227-7015 erwerben alle Endnutzer der US-Regierung die Produkte nur mit den hierin dargelegten Rechten.

Klausel 17 – Bundesvertragsbestimmungen

Falls diese Bestellung den gesetzlich vorgeschriebenen Bundesvertragsbestimmungen unterliegt, akzeptiert der Verkäufer die Einbeziehung dieser Bestimmungen, jedoch nur insoweit, als die Klauseln erforderlich sind, wie vom Vertreter des Käufers nachgewiesen und vom autorisierten Vertreter des Verkäufers bestätigt. Alle nicht anwendbaren Bestimmungen werden automatisch gelöscht.

Klausel 18 – Vertrauliche Informationen des Verkäufers

Alle vom Verkäufer dem Käufer bereitgestellten Informationen gelten als „vertrauliche Informationen“ und bleiben Eigentum des Verkäufers. Vertrauliche Informationen können unter anderem Geschäftsgeheimnisse des Verkäufers umfassen; Finanzinformationen, einschließlich Preisgestaltung; technische Informationen, einschließlich Forschung, Entwicklung, Verfahren, Algorithmen, Daten, Designs und Know-how; Geschäftsinformationen, einschließlich Betrieb, Planung, Marketinginteressen und Produkte; die Existenz der Bestellung oder dieser Geschäftsbedingungen; alle Informationen, die schriftlich als vertraulich gekennzeichnet oder zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert wurden, wenn diese Offenlegung mündlich oder visuell erfolgt; und alle Kopien der vorherigen Kategorien oder Auszüge, die in anderen vom Käufer erstellten Materialien enthalten sind. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Bedingungen aller Geheimhaltungsvereinbarungen mit dem Verkäufer oder Drittparteien einzuhalten, die vertrauliche Informationen des Verkäufers abdecken, und alle Kennzeichnungen als geschützte Informationen und einschränkende Legenden einzuhalten, die der Verkäufer auf alle hierunter dem Käufer bereitgestellten Informationen anbringt. Für den Fall, dass keine solche Geheimhaltungsvereinbarung existiert, gelten die folgenden Bedingungen: Für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Erhalt der vertraulichen Informationen verpflichtet sich der Käufer, dieselben Mittel einzusetzen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen und geschützten Informationen einsetzt, aber in jedem Fall mindestens angemessene Mittel, um die Offenlegung zu verhindern und die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu schützen. Der Käufer darf die vertraulichen Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers preisgeben. Diese Bestimmung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die (a) dem Käufer bereits ohne Geheimhaltungspflicht bekannt sind, (b) öffentlich bekannt sind oder ohne unbefugte Handlung des Käufers öffentlich bekannt werden, (c) rechtmäßig von einem Dritten (außer einem verbundenen Unternehmen oder Kunden des Verkäufers) ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden, (d) deren Offenlegung vom Verkäufer schriftlich genehmigt wurde oder (e) deren Offenlegung aufgrund einer behördlichen oder gesetzlichen Anforderung erforderlich ist, sofern der Käufer den Verkäufer rechtzeitig vorab schriftlich über eine solche Anforderung informiert.

Klausel 19 – Haftungsbeschränkung

IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER DRITTEN FÜR ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER NUTZUNGSAUSFALL ODER SCHÄDEN AN ZUGEHÖRIGER AUSRÜSTUNG, UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS EINEM DEFEKT EINES PRODUKTS ODER AUS EINER VERTRAGSVERLETZUNG ERGIBT (SELBST WENN DER VERKÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE). DIE GESAMTHAFTUNG DES VERKÄUFERS UNTER DIESEM VERTRAG FÜR JEGLICHE SCHÄDEN AN DEN KÄUFER ODER DRITTE, SEIEN DIES VERTRAGLICH, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, ÜBERSTEIGT NICHT DEN KAUFPREIS DES KÄUFERS FÜR DAS PRODUKT.

Klausel 20 – Kündigung

Jede Partei hat das Recht, eine Bestellung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die andere Partei die Bestellung oder diese Geschäftsbedingungen in wesentlicher Weise nicht erfüllt, und diese Nichterfüllung innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung der nicht säumigen Partei zu beheben.

Klausel 21 – Geltendes Recht und Gerichtsstand

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht des Staates New York und werden gemäß diesem ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Kollisionsnormen des Staates. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Jegliche Klage oder Verfahren im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts gemäß diesen Geschäftsbedingungen müssen vor einem staatlichen oder bundesstaatlichen Gericht in Erie County, NY, geführt werden.

Klausel 22 – Schiedsverfahren

Jegliche Kontroverse oder Forderung, die sich aus, im Zusammenhang mit oder in Bezug auf die vorliegende Vereinbarung ergibt, wird durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Buffalo, NY, gemäß den jeweils geltenden Regeln der American Arbitration Association beigelegt.

Klausel 23 – Allgemeines

Alle Verzichtserklärungen müssen schriftlich erfolgen. Ein Verzicht oder die Nichtdurchsetzung einer dieser Geschäftsbedingungen bei einer Gelegenheit gilt nicht als Verzicht auf die anderen Geschäftsbedingungen bei einer anderen Gelegenheit. Diese Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen und Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich.

Sofern gesetzlich nicht vorgeschrieben, darf der Käufer keine Informationen in Bezug auf diese Bestellung oder den Vertragsgegenstand öffentlich bekannt geben oder diese bestätigen oder dementieren, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung eines autorisierten Vertreters des Verkäufers.

Der Käufer darf keine Informationen, die im Rahmen dieser Bestellung oder dieser Geschäftsbedingungen oder über deren Existenz entwickelt wurden, veröffentlichen, verteilen oder verwenden oder den Namen des Verkäufers (oder den Namen einer Abteilung, eines verbundenen Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft davon), sein Logo, seine Marke, seine Dienstleistungsmarke oder Handelsaufmachung zu Werbezwecken, zur Veröffentlichung einer Pressemitteilung, zur Erstellung einer Geschäftsreferenz, zur Erstellung von Website-Inhalten oder zur Unterstützung von Produkten oder Dienstleistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers verwenden.

Sollte eine Bestimmung dieser Bestellung oder der Geschäftsbedingungen durch Rechtskraft oder Rechtskraft ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen gültig und durchsetzbar.

Diese Geschäftsbedingungen sind für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger verbindlich. Der Käufer ist nicht berechtigt, diese Geschäftsbedingungen oder die Bestellung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten.

Zusätzliche oder abweichende Geschäftsbedingungen, die vom Käufer vorgeschlagen oder in die Bestellung des Käufers aufgenommen werden, werden hiermit vom Verkäufer abgelehnt und haben keine Wirkung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer akzeptiert werden. Mit der Aufgabe seiner Bestellung akzeptiert der Käufer diese Bestimmung zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen.