SHEREX FASTENING SOLUTIONS
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Klausel 1 – Definitionen
Wie hierin verwendet: „Verkäufer“ bedeutet SHEREX FASTENING SOLUTIONS, 400 Riverwalk Parkway Suite 600, Tonawanda, NY 14150. „Käufer“ bedeutet die Partei, die Produkte vom Verkäufer kauft. „Produkt“ bedeutet alle Artikel, Materialien, Arbeiten oder Dienstleistungen, die vom Verkäufer angeboten und im beigefügten Angebot, der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder einem anderen Verkäuferformular beschrieben werden. „Bestellung“ bedeutet jede vom Käufer ausgestellte Bestellung oder jeden Vertrag für vom Verkäufer bereitgestellte Produkte. „Geschäftsbedingungen“ bedeutet diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Klausel 2 – Geltende Bedingungen; Annahme der Geschäftsbedingungen
Alle Käufe von Produkten durch den Käufer vom Verkäufer unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Widersprüchliche Bedingungen in einer Besprechung oder einem anderen Dokument (einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Bestellung) gelten nur, wenn sie einvernehmlich vereinbart und schriftlich bestätigt wurden. Wenn diese Geschäftsbedingungen einem Angebot, Vorschlag oder einem anderen Verkaufsangebot des Verkäufers beiliegen, ist die Annahme eines solchen Angebots durch den Käufer hiermit ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen beschränkt. Der Verkäufer widerspricht allen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen, die in der Annahme solcher Angebote enthalten sind. Die Erteilung einer Bestellung für ein Produkt oder die Annahme oder Zahlung eines Produkts durch den Käufer gilt als uneingeschränkte Annahme dieser Geschäftsbedingungen durch den Käufer.
Das Angebot und jede daraus resultierende Bestellung stellen die ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien für das Produkt dar, vorbehaltlich dieser Geschäftsbedingungen. Jede der folgenden Handlungen stellt eine uneingeschränkte Annahme der Geschäftsbedingungen durch den Käufer dar:
- Erteilung oder Abtretung einer Bestellung für das Produkt;
- Annahme von Produkten im Rahmen der Bestellung; oder
- Zahlung für einige oder alle Produkte im Rahmen der Bestellung.
Zusätzliche oder andere vom Käufer vorgeschlagene Geschäftsbedingungen sind ungültig und unwirksam, sofern sie nicht schriftlich vom autorisierten Vertreter des Verkäufers akzeptiert werden. Änderungen, Modifikationen oder Überarbeitungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem autorisierten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet sind.
Klausel 3 – Lieferung, Zahlungsbedingungen und Preise
Lieferungen erfolgen FOB, Tonawanda, NY, entweder unfrei, auf Rechnung des Käufers oder vom Käufer im Voraus bezahlt. Die Lieferzeiten sind im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben. ARO-Zeiträume beginnen erst mit dem Eingang der Bestellung in den Einrichtungen des Verkäufers. Alle Lieferzeiten sind nur ungefähre Angaben und werden nach bestem Wissen des Verkäufers auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebots bestehenden Bedingungen angegeben, sind jedoch nicht garantiert. Eine nicht planmäßige Lieferung stellt keinen Grund für eine Stornierung oder Schadensersatz jeglicher Art dar. Alle Verkäufe verstehen sich netto dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum, es sei denn, der Verkäufer verlangt nach eigenem Ermessen eine Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung. Die Zahlung erfolgt in US-Währung gemäß den in der Rechnung enthaltenen spezifischen Anweisungen. Bei verspäteter Zahlung fallen Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 1,5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz an, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Falls der Käufer eine Rechnung nicht gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen bezahlt, hat der Verkäufer das Recht, die Lieferung gemäß der jeweiligen Bestellung oder einer anderen Bestellung zurückzuhalten.
Der Verkäufer hat das Recht, dem Käufer Produkte in einer Menge zu liefern, die bis zu zehn Prozent (10 %) über oder unter der genauen Menge liegt, die in der Bestellung des Käufers enthalten ist. Bestellungen für „spezielle“ Produkte können ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht geändert oder storniert werden und nur unter der Bedingung, dass der Käufer dem Verkäufer angemessene Gebühren zahlt.
Vom Verkäufer für Direktlieferungen oder Rahmenbestellungen angegebene Preise gelten nur, wenn die bestellte Produktmenge innerhalb von zwölf (12) Monaten freigegeben wird und die Lieferungen an den Käufer innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Eingang der Bestellung des Käufers beim Verkäufer erfolgen. Andernfalls kann der Verkäufer diese Bestellung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen. Der Käufer ist für die sofortige Zahlung aller dem Verkäufer im Zusammenhang mit dieser Kündigung entstandenen Kosten sowie Stornierungsgebühren und einen angemessenen Gewinn daraus verantwortlich.
Klausel 4 – Versand
Das Eigentum an allen gekauften Materialien und das Verlustrisiko gehen daher zum Zeitpunkt des Versands vom Standort des Verkäufers vom Verkäufer auf den Käufer über. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden alle gekauften Materialien unversichert versandt. Der Verkäufer kann Teillieferungen anfordern und diese in Rechnung stellen.
Klausel 5 – Verzögerungen
Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Produktionsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Ursachen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Regierungshandlungen, Handlungen ziviler oder militärischer Autorität, Handlungen des Käufers, Anwendung von Prioritäten der US-Regierung, Verzögerungen der Regierung bei der Erteilung von Exportlizenzen, Brände, Streiks, Überschwemmungen, Krieg, Terrorismus, Aufruhr oder innere Unruhen, Transportverzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Beschaffung der erforderlichen Arbeitskräfte oder Materialien. Im Falle einer solchen Verzögerung wird der Liefertermin um einen Zeitraum verlängert, der dem durch die Verzögerung verlorenen Zeitraum entspricht.
Klausel 6 – Änderungen
Sobald eine Bestellung vom Verkäufer angenommen oder bestätigt wurde, darf der Käufer keine Änderungen an der besagten Bestellung vornehmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen der Menge, der Art der bestellten Produkte, des Designs oder der Spezifikationen, der Versand- oder Verpackungsmethode oder der Zeit oder des Ortes der Lieferung) ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers, die nach alleinigem Ermessen des Verkäufers verweigert werden kann. Ungeachtet des Vorstehenden stimmt der Verkäufer in keinem Fall Änderungen zu, (a) die innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem geplanten Liefertermin angefordert werden, oder (b) an Bestellungen für kundenspezifische oder auf Bestellung gefertigte Produkte.
Wenn eine zulässige Änderung zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten und/oder der für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Zeit führt, wird eine angemessene Anpassung des Preises oder des Lieferplans oder beider vorgenommen und die Bestellung wird entsprechend schriftlich geändert. Jeglicher Anspruch des Verkäufers auf Anpassung gemäß diesem Artikel wird innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem der Verkäufer von der Änderung Kenntnis erlangt, schriftlich geltend gemacht.
Ansprüche auf Preisanpassung aufgrund von Mengenrabatten anstelle von Kosten werden nicht abgelehnt, wenn sich diese Ansprüche auf Produkte beziehen, die als Handelsartikel verkauft wurden oder auf handelsüblichen Handelsartikeln basieren. Wenn der Käufer einen Preis für große Mengen anfordert und zunächst eine geringere Menge bestellt, kauft der Käufer die kleinere Menge zum für die kleinere Menge angegebenen Preis und die Bestellung wird entsprechend schriftlich geändert.
Klausel 7 – Prüfung und Abnahme
An den Käufer gelieferte Produkte gelten als endgültig geprüft und vom Käufer abgenommen, sofern der Käufer dem Verkäufer nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach dem Lieferdatum eine schriftliche Ablehnungsmitteilung übermittelt.
Klausel 8 – Werkzeuge und Designs
Alle Werkzeuge, Vorrichtungen, Spezifikationen, Zeichnungen, Designs, Daten, Informationen, Methoden, Muster, Beschreibungen, Programme, Software, Ideen und/oder Erfindungen, die vom Verkäufer im Zusammenhang mit seiner Leistung hierunter hergestellt, verwendet, konzipiert, entwickelt oder erworben wurden, sowie alle Patente, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Urheberrechte oder sonstigen Eigentumsrechte daran sind das ausschließliche Eigentum des Verkäufers, und kein Teil des Kaufpreises hierunter gilt als auf die vorgenannten Artikel anwendbar.
Klausel 9 – Sicherungsrecht
Der Verkäufer behält ein Sicherungsrecht an den hierunter gelieferten Waren (und/oder Ersatzprodukten) und an den Erlösen aus dem Verkauf oder der Veräußerung dieser Waren, bis der Käufer die vollständige Zahlung für diese Waren geleistet hat. Der Käufer muss auf Anfrage des Verkäufers alle Dokumente (wie UCC-1-Finanzierungserklärungen) ausführen, die zur Vervollständigung dieses Sicherungsrechts erforderlich sind. Der Verkäufer hat das Recht, auf Anfrage die hierunter gelieferten Waren wieder in Besitz zu nehmen, wenn der Käufer die Zahlung nicht rechtzeitig leistet.
Klausel 10 – Steuern
Die Preise verstehen sich ohne Umsatz- oder Verbrauchsteuer, Mehrwertsteuer, Zölle oder andere staatliche Gebühren, die sich aus dieser Transaktion oder der Herstellung, dem Verkauf, dem Eigentum, dem Besitz oder der Verwendung der Produkte ergeben. Diese müssen alle vom Käufer bezahlt werden, es sei denn, der Käufer verfügt über eine von den Steuerbehörden akzeptierte Steuerbefreiungsbescheinigung.
Klausel 11 – Garantie und Rückgaben
Der Verkäufer garantiert, dass die neuen Produktionsprodukte; Komponenten (Nietmuttern, Einpressmuttern, Einsätze usw.) für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Rechnungsdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Für Werkzeuge und Vorrichtungen gilt eine Garantie von sechs (6) Monaten ab Rechnungsdatum („Garantiezeitraum“), sofern sie unter normalen Bedingungen und entsprechend den geltenden Richtlinien und Spezifikationen für die Verwendung verwendet werden. Bei Verstößen gegen diese Garantie wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten und als seine einzige Verpflichtung und als ausschließliches Rechtsmittel des Käufers alle während des Garantiezeitraums an den Verkäufer zurückgesandten defekten Produkte nacharbeiten, reparieren oder ersetzen, vorausgesetzt, dass eine Prüfung durch den Verkäufer zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers ergibt, dass ein Defekt durch diese Garantie abgedeckt ist. Die Kosten hierfür dürfen den Rechnungspreis der Produkte nicht übersteigen. Diese Garantie gilt nicht für Produkte, die:
- Missbrauch, Vernachlässigung oder Missbrauch ausgesetzt waren,
- unsachgemäß installiert oder gewartet wurden oder
- von jemand anderem als dem Verkäufer repariert oder verändert wurden.
Wenn ein Produkt der vorstehenden Garantie entspricht, kann es nur dann an den Verkäufer zurückgesandt werden, wenn der Käufer eine Rücksendegenehmigung („RMA“) des Verkäufers einholt. Alle an den Verkäufer zurückgesandten Produkte müssen separat verpackt, frachtfrei und so gekennzeichnet sein, dass die Sendung eindeutig identifiziert werden kann. Die Versandkosten werden vom Verkäufer nur dann übernommen, wenn der Verkäufer feststellt, dass die zurückgesandten Produkte defekt sind. Wenn der Verkäufer feststellt, dass die zurückgesandten Produkte nicht defekt sind, werden alle Versandkosten vom Käufer übernommen. Der Verkäufer ist in keinem Fall für Schäden oder Fehlfunktionen der Schnittstelle der zugehörigen Geräte oder für Kosten für Verpackung, Inspektion, Arbeitskosten oder sonstige damit verbundene Kosten im Zusammenhang mit zurückgesandten Produkten verantwortlich. Werden bestimmte Sendungen nicht ausreichend identifiziert, die Frachtkosten nicht im Voraus bezahlt oder werden nicht konforme Produkte aus mehreren Sendungen vermischt oder wird der Verkäufer nicht innerhalb der Garantiezeit des Produkts über den möglichen Garantieverstoß informiert, erlöschen sämtliche Verpflichtungen des Verkäufers in Bezug auf die Produkte. Die für ein Garantieprodukt ausgestellte RMA ist nur 90 Tage gültig. Wird das Produkt nicht innerhalb dieser Frist zurückgeschickt, erlischt die RMA und es muss eine neue Anfrage gestellt werden.
MIT AUSNAHME DER IN DIESEM ABSCHNITT ANGEGEBENEN GARANTIEN GIBT DER VERKÄUFER KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER NICHTVERLETZUNG ODER ANDERER ART AB.
Rücksendungen ohne Garantie: Der Käufer kann Standardprodukte bis zu einem (1) Jahr ab Kaufdatum zurückgeben, sie können jedoch nur an den Verkäufer zurückgesandt werden, wenn der Käufer eine Rücksendegenehmigung des Verkäufers („RMA“) einholt. Für alle derartigen zurückgesandten Produkte wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 25 % erhoben, sie müssen sich in der Originalverpackung befinden und alle Originaletiketten zur Chargenrückverfolgbarkeit aufweisen. Wenn der Käufer Standardprodukte umtauschen möchte, gelten dieselben Bedingungen, die Wiedereinlagerungsgebühr wird jedoch auf 10 % reduziert. Alle derartigen an den Verkäufer zurückgesandten Produkte müssen separat verpackt, frachtfrei und mit „as“ gekennzeichnet sein, um die Sendung eindeutig zu identifizieren. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Werden bestimmte Sendungen nicht ausreichend identifiziert oder die Frachtkosten nicht im Voraus bezahlt oder werden Produkte aus mehr als einer Sendung vermischt, erlischt die RMA und das Produkt wird auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückgesandt. Die für ein Produkt ohne Garantie ausgestellte RMA ist nur 30 Tage gültig. Wird das Produkt nicht innerhalb dieses Zeitraums zurückgesandt, erlischt die RMA und es muss eine neue Anfrage gestellt werden. Für kundenspezifische oder spezielle Produkte werden keine Rücksendungen akzeptiert, dies gilt nur für Standards.
Klausel 12 – Geistiges Eigentumsrecht
Der Verkäufer behält alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und allen dem Käufer bereitgestellten technischen Daten. Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen wird keine ausdrückliche oder stillschweigende Lizenz an solchen Eigentumsrechten oder Daten gewährt.
Klausel 13 – Exportkonformität
1.1 Allgemeines. Alle Sendungen im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegen jederzeit den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und allen Änderungen daran. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass er über vom Verkäufer gekaufte Produkte mit US-Ursprung durch Umladung, Wiederausfuhr, Umleitung oder auf andere Weise keine Verfügung trifft, außer in und an das endgültige Bestimmungsland, das in dieser Bestellung angegeben oder auf den Rechnungen des Verkäufers als endgültiges Bestimmungsland deklariert ist, es sei denn, die genannten Gesetze und Vorschriften gestatten dies ausdrücklich.
1.2 Exportgenehmigung. Außer in Fällen, in denen der Verkäufer als direkter Exporteur auftritt, ist der Käufer dafür verantwortlich, alle erforderlichen Lizenzen oder sonstigen behördlichen Genehmigungen einzuholen, die für den Export, Wiederexport oder die Übertragung der Produkte oder zugehöriger technischer Daten erforderlich sind (nachfolgend „Exportgenehmigung“). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine solche Exportgenehmigung im Namen des Käufers einzuholen. Wenn der Verkäufer sich dafür entscheidet, eine solche Exportgenehmigung im Namen des Käufers zu beantragen, basiert dies auf einer gegenseitigen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer, die die Zahlung angemessener zusätzlicher Gebühren oder anderer Anforderungen im Zusammenhang mit der Erlangung der erforderlichen Exportgenehmigungen umfassen kann.
Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer die erforderlichen Endbenutzererklärungen und alle anderen Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um eine Exportgenehmigung zu erhalten. Der Verkäufer haftet nicht, wenn eine Exportgenehmigung verzögert, verweigert, widerrufen, eingeschränkt oder nicht erneuert wird. In diesem Fall ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers eine Rückerstattung aller Zahlungen, die der Käufer für die Produkte geleistet hat, abzüglich aller Kosten, die dem Verkäufer bei der Herstellung der Produkte entstanden sind. Der Verkäufer hat das Recht, nach eigenem Ermessen zu bestimmen, ob eine Exportgenehmigung erforderlich ist.
1.3 Einhaltung der Anti-Boykott-Regeln. Der Käufer wird vom Verkäufer keine Informationen oder Unterlagen anfordern, wenn der Zweck einer solchen Anfrage darin besteht, einen Boykott eines Landes zu unterstützen, durchzuführen oder einzuhalten, der gegen die Gesetze oder Richtlinien der Vereinigten Staaten verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Boykott Israels durch die Arabische Liga. Der Verkäufer lehnt hiermit jegliche derartige Anfrage des Käufers ab und wird den Eingang einer derartigen Anfrage der zuständigen US-Behörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen melden.
1.4 Einhaltung der Antikorruptions- und Antibestechungsvorschriften. In Bezug auf Transaktionen mit Produkten, die Gegenstand einer Bestellung zwischen Verkäufer und Käufer sind, oder mit damit in Zusammenhang stehender Technologie, darf der Käufer nicht versuchen, Geschäfte zu erhalten oder zu behalten oder sich einen sonstigen Vorteil zu verschaffen, indem er Geldzahlungen leistet oder anbietet oder direkt oder indirekt einem Beamten oder Angestellten einer Regierungsbehörde oder -einrichtung oder einer öffentlichen internationalen Organisation oder einer Agentur oder Unterabteilung davon oder einer politischen Partei oder einem Beamten davon oder einem Kandidaten für ein politisches Amt etwas Wertvolles zur Verfügung stellt oder anbietet, mit der Absicht, dass dieser Beamte oder diese Person ihre Aufgaben unsachgemäß erfüllt oder sich einen unzulässigen Vorteil verschafft. Der Käufer garantiert, dass er die Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze und -vorschriften aller Länder einhält, die für den Käufer oder die Transaktion mit den Produkten, die Gegenstand dieser Bestellung sind, oder mit damit in Zusammenhang stehender Technologie zuständig sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den U.S. Foreign Corrupt Practices Act und alle dazu erlassenen Vorschriften.
1.5 Nichteinhaltung. Für den Fall, dass der Verkäufer nach eigenem Ermessen feststellt, dass eine der oben genannten Compliance-Vorschriften verletzt wurde oder verletzt worden sein könnte, wird der Käufer bei der Untersuchung des Verkäufers und bei allen Maßnahmen, die der Verkäufer zur Behebung der Nichteinhaltung ergreift, uneingeschränkt kooperieren. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die betroffenen Produkte oder Technologien zu verkaufen oder bereitzustellen oder andere Maßnahmen zur Förderung einer Transaktion oder Vereinbarung zu ergreifen, während eine solche Untersuchung anhängig ist, und eine solche Aussetzung oder Zurückhaltung durch den Verkäufer stellt keinen Verstoß gegen eine Verpflichtung in Bezug auf die Transaktion dar, auf die sich diese Bestellung bezieht, oder anderweitig.
1.6 Schadloshaltung. Der Käufer wird den Verkäufer gegen alle Verluste, Kosten, Verbindlichkeiten, Ansprüche, Forderungen oder Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwalts- und andere professionelle Gebühren, Gerichtskosten und Vergleichskosten) verteidigen, schadlos halten und freistellen, die aus der Nichterfüllung einer Verpflichtung gemäß diesem Abschnitt 1 durch den Käufer, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten oder Subunternehmer auf jeder Ebene oder der Nichterfüllung geltender Exportkontrollgesetze oder -vorschriften durch diesen entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.
Klausel 14 – Ausgeschlossene Parteien
Der Käufer muss den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen, wenn er auf einer Liste ausgeschlossener oder abgelehnter Parteien einer US-Regierungsbehörde steht oder steht oder seine Exportprivilegien abgelehnt, ausgesetzt oder widerrufen werden.
Klausel 15 – Regierungsverträge
Wenn aus einer Bestellung hervorgeht, dass der Kauf im Rahmen eines US-Regierungsvertrags erfolgt, müssen alle Bedingungen dieses Regierungsvertrags, die hierin enthalten sein sollen, in einem separaten schriftlichen Dokument dargelegt werden, das von einem autorisierten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wurde, um bindend zu sein. Es gelten nur die Bedingungen, denen der Verkäufer schriftlich zustimmt und die durch Bundesgesetze oder -verordnungen für die Aufnahme in Festpreislieferverträge und Unterverträge für standardmäßige kommerzielle Eigentumsartikel, die zu kommerziellen Preisen an die Öffentlichkeit verkauft werden, verbindlich vorgeschrieben sind.
Klausel 16 – Eingeschränkte Rechte der Regierung
Die Produkte und Software sind „Handelsartikel“ gemäß der Definition dieses Begriffs in 48 C.F.R 2.101, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „Dokumentation für kommerzielle Computersoftware“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R 12.212 verwendet werden, und werden der US-Regierung nur als kommerzielle Endprodukte zur Verfügung gestellt.
Alle mit einem Produkt bereitgestellten technischen Daten sind kommerzielle technische Daten gemäß der Definition in 48 C.F.R. 12.211. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.211 bis 12.212, 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 und 48 C.F.R. 252.227-7015 erwerben alle Endnutzer der US-Regierung die Produkte nur mit den hierin dargelegten Rechten.
Klausel 17 – Bundesvertragsbestimmungen
Wenn diese Bestellung den gesetzlich vorgeschriebenen Bundesvertragsbestimmungen unterliegt, akzeptiert der Verkäufer die Einbeziehung dieser Bestimmungen, jedoch nur insoweit, als die Klauseln erforderlich sind, wie vom Vertreter des Käufers nachgewiesen und vom autorisierten Vertreter des Verkäufers bestätigt. Alle nicht anwendbaren Bestimmungen werden automatisch gelöscht.
Klausel 18 – Vertrauliche Informationen des Verkäufers
Alle vom Verkäufer dem Käufer bereitgestellten Informationen gelten als „vertrauliche Informationen“ und bleiben Eigentum des Verkäufers. Vertrauliche Informationen können unter anderem Geschäftsgeheimnisse des Verkäufers umfassen; Finanzinformationen, einschließlich Preisgestaltung; technische Informationen, einschließlich Forschung, Entwicklung, Verfahren, Algorithmen, Daten, Designs und Know-how; Geschäftsinformationen, einschließlich Betrieb, Planung, Marketinginteressen und Produkte; die Existenz der Bestellung oder dieser Geschäftsbedingungen; alle Informationen, die schriftlich als vertraulich bezeichnet oder zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich identifiziert wurden, wenn diese Offenlegung mündlich oder visuell erfolgt; und alle Kopien der vorherigen Kategorien oder Auszüge, die in anderen vom Käufer erstellten Materialien enthalten sind. Der Käufer verpflichtet sich, die Bedingungen aller Geheimhaltungsvereinbarungen mit dem Verkäufer oder einem Dritten einzuhalten, die die vertraulichen Informationen des Verkäufers betreffen, und alle geschützten Informationskennzeichnungen und einschränkenden Hinweise einzuhalten, die der Verkäufer auf alle hierunter an den Käufer gelieferten Informationen anbringt. Falls keine solche Geheimhaltungsvereinbarung besteht, gelten die folgenden Bedingungen: Für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Erhalt der vertraulichen Informationen wird der Käufer dieselben Mittel einsetzen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen und geschützten Informationen einsetzt, in jedem Fall jedoch nicht weniger als angemessene Mittel, um die Offenlegung zu verhindern und die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu schützen. Der Käufer darf die vertraulichen Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers offenlegen. Diese Bestimmung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die (a) dem Käufer bereits ohne Geheimhaltungspflicht bekannt sind, (b) öffentlich bekannt sind oder ohne unbefugte Handlung des Käufers öffentlich bekannt werden, (c) rechtmäßig von einem Dritten (mit Ausnahme eines verbundenen Unternehmens oder Kunden des Verkäufers) ohne Geheimhaltungspflicht erhalten haben, (d) deren Offenlegung der Verkäufer schriftlich genehmigt hat oder (e) deren Offenlegung aufgrund einer behördlichen oder gesetzlichen Anforderung erforderlich ist, sofern der Käufer den Verkäufer rechtzeitig vorab schriftlich über eine derartige Anforderung informiert.
Klausel 19 – Haftungsbeschränkung
IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER EINER DRITTEN PARTEI FÜR BEISPIEL-, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER NUTZUNGSAUSFALL ODER SCHÄDEN AN ZUGEHÖRIGER AUSRÜSTUNG, UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS EINEM DEFEKT EINES PRODUKTS ODER AUS EINER VERTRAGSVERLETZUNG ERGIBT (SELBST WENN DER VERKÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE). DIE GESAMTHAFTUNG DES VERKÄUFERS UNTER DIESEM VERTRAG FÜR JEGLICHE SCHÄDEN GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER EINER DRITTEN PARTEI, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, ÜBERSTEIGT NICHT DEN KAUFPREIS DES KÄUFERS FÜR DAS PRODUKT.
Klausel 20 – Kündigung
Jede Partei hat das Recht, eine Bestellung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn die andere Partei die Bestellung oder diese Geschäftsbedingungen in wesentlichem Umfang nicht einhält, und diese Nichterfüllung innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung der nicht säumigen Partei zu beheben.
Klausel 21 – Geltendes Recht und Gerichtsstand
Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht des Staates New York und werden gemäß diesem ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Kollisionsnormen des Staates. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. Alle Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts gemäß diesen Geschäftsbedingungen müssen vor einem staatlichen oder bundesstaatlichen Gericht in Erie County, NY, eingeleitet werden.
Klausel 22 – Schiedsgerichtsverfahren
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus, im Zusammenhang mit oder in Bezug auf die vorliegende Vereinbarung ergeben, werden durch ein verbindliches Schiedsverfahren in Buffalo, NY, gemäß den jeweils geltenden Regeln der American Arbitration Association beigelegt.
Klausel 23 – Allgemeines
Alle Verzichtserklärungen müssen schriftlich erfolgen. Ein Verzicht oder die Nichtdurchsetzung einer dieser Geschäftsbedingungen bei einer Gelegenheit gilt nicht als Verzicht auf eine der anderen Geschäftsbedingungen bei einer anderen Gelegenheit. Diese Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen und Mitteilungen, ob schriftlich oder mündlich.
Sofern gesetzlich nicht vorgeschrieben, darf der Käufer keine Informationen bezüglich dieser Bestellung oder des Vertragsgegenstands öffentlich bekannt geben oder diese bestätigen oder ablehnen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung eines autorisierten Vertreters des Verkäufers einzuholen.
Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine Informationen veröffentlichen, verteilen oder verwenden, die im Rahmen dieser Bestellung oder dieser Geschäftsbedingungen oder über deren Existenz entwickelt wurden, und darf den Namen des Verkäufers (oder den Namen einer Abteilung, eines verbundenen Unternehmens oder einer Tochtergesellschaft davon), das Logo, die Marke, die Dienstleistungsmarke oder die Handelsaufmachung nicht zu Werbezwecken, zur Veröffentlichung einer Pressemitteilung, zur Erstellung einer Geschäftsreferenz, zur Erstellung von Website-Inhalten oder zur Unterstützung von Produkten oder Dienstleistungen verwenden.
Sollte eine Bestimmung dieser Bestellung oder der Geschäftsbedingungen kraft Gesetzes ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen gültig und durchsetzbar.
Diese Geschäftsbedingungen sind für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger verbindlich. Der Käufer ist nicht berechtigt, diese Geschäftsbedingungen oder die Bestellung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten.
Zusätzliche oder abweichende Geschäftsbedingungen, die vom Käufer vorgeschlagen oder in die Bestellung des Käufers aufgenommen wurden, werden hiermit vom Verkäufer abgelehnt und haben keine Wirkung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer akzeptiert werden. Mit der Aufgabe seiner Bestellung akzeptiert der Käufer diese Bestimmung zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen.